Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SayWay GmbH (nachfolgend SayWay genannt) vom 21. April 2021

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Geltung der AGB

  1. SayWay bietet dem Kunden ein Feedbacksystem, d.h. Terminals, die der Einholung von Kundenfeedback dienen an. Hierfür wird dem Kunden zum einen die Hardware in Form von Stelen mit integriertem Tablet („Hardware“) gegen Zahlung eines Entgeltes bereitgestellt. Die Hardware kann gekauft oder gemietet werden. Welcher Vertragstyp gewählt wird, ergibt sich aus dem Bestellformular. Im Falle der Miete gelten die Besonderen Bestimmungen für das Mietmodell (§10), die bei Widersprüchen den übrigen AGB vorgehen. Zum anderen wird dem Kunden eine Software zeitlich begrenzt in Form eines Cloud Services zur Erfassung der Feedbackdaten („Software“) zur Nutzung gegen ein Entgelt überlassen. Hardware und Software zusammen werden im Folgenden als „SayWay Produkt“ bezeichnet. Des Weiteren bietet SayWay dem Kunden verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überlassung der SayWay Produkte an („Dienstleistungen“).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung von SayWay Produkten sowie über Dienstleistungen zwischen SayWay und dem Kunden.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Angebote der SayWay sind stets freibleibend.
  2. Mit seiner Beauftragung erklärt der Kunde verbindlich, die SayWay-Produkte und/oder die Dienstleistungen von SayWay nutzen zu wollen (Vertragsangebot des Kunden). Der Vertrag zwischen dem Kunden und SayWay kommt mit der schriftlichen Annahme des Vertragsangebots des Kunden durch SayWay zustande.
  3. Kunden können auch zu einem späteren Zeitpunkt weitere von SayWay angebotene Dienstleistungen hinzubuchen. Der Vertrag über solche weiteren Dienstleistungen kommt durch Bestätigung von SayWay oder durch die Bereitstellung der gebuchten Dienstleistung zustande.

 

§ 3 Leistungen von SayWay

  1. Der genaue Umfang der von SayWay bereitzustellenden SayWay Produkte und Dienstleistungen ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. Der Kunde kann auch während der Vertragslaufzeit zusätzliche Dienstleistungen hinzubuchen
  2. Lieferung der Hardware

a. Die Lieferung erfolgt durch Versand an die im Bestellschein näher bezeichnete Adresse. Die Versandkosten trägt der Kunde. Mit Übergabe der SayWay Produkte an den von SayWay bestimmten Frachtführer bzw. Versandunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über (dies gilt nicht im Mietmodell).

b. Aufstellung, Installation oder Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Auf Wunsch des Kunden kann über weitere Leistungen des Anbieters eine eigene Vereinbarung getroffen werden.

  1. Software

c. SayWay stellt dem Kunden zeitlich befristet auf die im Bestellformular vereinbarte Laufzeit des Vertrages Zugriff auf die Software, welche als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben wird, bereit. Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von SayWay bereitgestellten Software. Die Bedienung der Software obliegt dem Kunden.

d. Die geschuldete durchschnittliche Verfügbarkeit der Software beträgt 99% im Monatsmittel, d.h. die Software kann bis zu 7,5 Stunden pro Monat nicht verfügbar sein. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von SayWay liegen wie insbesondere höhere Gewalt. SayWay wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es SayWay ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere, wenn dies für die Daten- und/oder Betriebssicherheit erforderlich ist.

e. Die Software ist für die durch SayWay autorisierte Softwareumgebung vorgesehen. Ein Funktionieren in einer anderen als der autorisierten Softwareumgebung schuldet SayWay nicht.

f. SayWay führt täglich Datensicherungen der vom Kunden in der Software hinterlegten Daten durch, die drei Tage aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet.

g. SayWay stellt dem Kunden eine Dokumentation der Software sowie Hinweise zu deren Benutzung in elektronischer Form in deutscher und/oder englischer Sprache online zum Abruf zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder Benutzungshinweise zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine gedruckte Dokumentation wird nicht geschuldet.

h. SayWay ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

i. SayWay kann den Funktionsumfang der Software jederzeit in für den Kunden zumutbarem Maße ändern. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird – zum Beispiel durch Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder aus sicherheitstechnischen Gründen – und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von SayWay erhalten bleiben. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von SayWay zu erbringenden Leistungen, wird SayWay den Kunden über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.

j. SayWay ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Software zu sperren, wenn

i. Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht wurden oder werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden oder werden oder Zugangsdaten durch mehr als eine natürliche Person verwendet werden;
ii. Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Kunden bereitgestellten Software verschafft haben;
iii. die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
iv. SayWay gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist;
v. der Kunde mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist;
vi. der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwischen SayWay und dem Kunden nicht mehr möglich ist;
vii. der Kunde falsche Zahlungsdaten hinterlegt hat und eine regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Kunden nicht gewährleistet ist.

SayWay soll die Sperrung dem Kunden spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung mindestens in Textform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.

 

§ 4 Zahlungen des Kunden; Eigentumsvorbehalt

  1. Es gelten jeweils die gültigen Preise und Zahlungsbedingungen der SayWay gemäß dem Angebot/Bestellformular. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
  2. Zahlungen für die Hardware sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt in digitaler Form, soweit nicht etwas anderes mit dem Kunden vereinbart ist. Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SayWay. Die Rechnungsstellung für den Verkauf von Waren erfolgt bei Versand der Ware, sofern im Angebot/Bestellformular nicht abweichend festgelegt.
  3. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber SayWay (siehe obige Adresse) schriftlich oder per E-Mail an info@sayway.com. Macht der Kunde Einwendungen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungszugang geltend, so gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
  4. Soweit im Bestellformular nicht anders vereinbart, zahlt der Kunde an SayWay für die Nutzung der Software und die damit einhergehende Rechteeinräumung eine monatliche Vergütung in der in dem Angebot/Bestellformular festgelegten Höhe.
  5. Sofern der Kunde auf die an SayWay zu zahlenden Beträge Quellensteuer zurückzuhalten hat, informiert er SayWay unverzüglich und kooperiert unentgeltlich mit Sayway, um SayWay zu ermöglichen, etwaige Erstattungen, Befreiungen oder Reduzierungen der Quellensteuer zu erreichen, die nach dem Recht des Landes des Kunden einschließlich etwaiger Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen sind. Hierzu wird der Kunde SayWay insbesondere alle erforderlichen Informationen und Bestätigungen in der erforderlichen Form zukommen lassen und/oder entsprechende Erklärungen gegenüber Dritten (z.B. den Finanzbehörden seines Landes) abgeben.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von SayWay aufrechnen. Ausgenommen ist die Aufrechnung mit einer Forderung, die gerade die Gegenleistung zu der Forderung von SayWay darstellt (synallagmatisches Verhältnis).

 

§ 5 Gewährleistung und Verfügbarkeit

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei gegebenenfalls auftretenden Mängeln an der zur Verfügung gestellten SayWay Produkten, diese unverzüglich SayWay schriftlich, unter Übersendung aller der Fehlerdiagnose dienender, beim Kunden vorhandener Unterlagen und Daten, mitzuteilen.
  2. Für kostenlose Leistungen gelten die insoweit einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
  3. Die Gewährleistungsfrist für die Hardware beträgt (vorbehaltlich §10) 12 Monate. Der Anbieter gewährt dem Kunden zunächst das Recht auf Nachbesserung. Der Anbieter beseitigt einen aufgetretenen Mangel ohne Kosten für den Kunden durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Erweist sich die Nachbesserung als nicht möglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder nach Maßgabe des § 6 Schadenersatz verlangen.
  4. Im Übrigen haftet SayWay für Mängel bei der Bereitstellung der Software ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

a. Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Software.

b. Sind die von SayWay nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird SayWay innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge des Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die SayWay zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.

c. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Software vertragsgemäß zu nutzen.

d. Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die SayWay zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern.

e. Soweit ein Entgelt laufzeitbezogen vereinbart ist, ist das Recht zur Minderung für jeden Monat in dem der Mangel fortbesteht auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises beschränkt. Erreicht die Minderung nach dieser Ziffer in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

 

§ 6 Haftung

  1. SayWay haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von SayWay oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit in anderen als den in Ziffer 1 genannten Fällen haftet SayWay nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.
  3. Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Eine etwaige Haftung von SayWay für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  5. Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 2 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.
  6. Regelungen der vorstehenden Ziffern 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  7. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Software (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  8. Bei Rücksendung von Waren hat der Kunde für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Der Kunde trägt die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Ware beim Rücktransport bei nicht ordnungsgemäßer Verpackung.
  9. Die Haftung ist, außer in den Fällen der Ziffern 1 und 4, pro Schadenfall bei laufender Nutzung der Software auf die Höhe einer halben jährlichen Mietgebühr und bei einem Einzelprojekt bzw. bei einem einzelnen im Bestellformular definierten Projektteil auf die Höhe des halben Projektpreises bzw. halben Projektteilpreises begrenzt, darf allerdings € 10.000,- nicht übersteigen. Die allgemeine Regel der Ziffer 3 bleibt unberührt.
  10. Soweit die Haftung von SayWay nach diesen Bestimmungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

       

§ 7 Pflichten des Kunden; Freistellung

  1. In der Regel werden bei der Erstellung, Pflege oder Nutzung der Vertragssoftware oder sonstiger Dienste der SayWay vom Kunden bereitgestellte Texte, Grafiken, Ton- oder Videodokumente oder sonstige Daten oder Inhalte, inklusive personenbezogener Daten, durch den Kunden oder auf dessen Veranlassung in die Software bzw. die Feedbackplattform eingestellt oder im Rahmen sonstiger Dienste verwendet. Für die rechtliche Zulässigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung und Veröffentlichung all dieser Daten oder Informationen trägt der Kunde allein die rechtliche Verantwortung.
  2. Der Kunde versichert, dass die entsprechenden Daten oder Inhalte weder als solche rechtlich bedenklich noch mit Rechten Dritter, etwa Marken-, Namens-, Kennzeichnungs-oder Urheberrechten, belastet sind oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen. SayWay ist nicht zur rechtlichen Prüfung der ihr durch den Kunden oder auf dessen Veranlassung hin bereitgestellten Daten und Inhalte verpflichtet.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die SayWay von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf sein bzw. ein von ihm veranlasstes Verhalten oder Unterlassen Bezug nehmen, im Innenverhältnis vollumfänglich freizustellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist hiervon nicht betroffen. Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und darf diese nur jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass er für alle ausgelösten Analysen haftet, die mit seinem Account ausgelöst werden, es sei denn er hat einen etwaigen Missbrauch nicht zu vertreten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und SayWay unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.
  4. Der Kunde hat für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung, insbesondere die Implementierung und den Betrieb der Vertragssoftware, die erforderlichen und sich in seiner Sphäre befindlichen Daten und Informationen SayWay rechtzeitig in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die internen Datenverbindungen, insbesondere W-LAN bzw. Internetanschluss ordnungsgemäß funktionieren. Werden SIM-Karten (Funkverbindung) in den Tablet-PC´s eingesetzt ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Karten vertragsgemäß mit dem vereinbarten Übertragungsvolumen genutzt werden. Kosten, die durch Missbrauch der Karten bzw. Internetnutzung entstehen, trägt der Kunde.
  5. Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und darf diese nur jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass er für alle ausgelösten Analysen haftet, die mit seinem Account ausgelöst werden, es sei denn er hat einen etwaigen Missbrauch nicht zu vertreten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und SayWay unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.
  6. Der Kunde hat seine Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den lokalen Systemen des Kunden als auch für diejenigen Daten, die der Kunde auf der von SayWay bereitgestellten IT-Infrastruktur speichert.
  7. Der Kunde räumt SayWay ein unentgeltliches Nutzungsrecht des Firmenlogos und der namentlichen Nennung des Kunden zu Marketingzwecken ein.

 

§ 8 Laufzeit und Beendigung des Vertrages

  1. Der Kunde wählt bei Vertragsschluss eine Vertragslaufzeit (Leistungsperiode) für die Nutzung der Software (und ggf. Mietdauer der Hardware, falls das Mietmodell gewählt wurde). Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweils gewählten und in dem Bestellformular konkretisierten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung kann ausschließlich schriftlich erfolgen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Sayway steht ein außerordentliches Kündigungsrecht insbesondere zu, wenn
    • der Kunde bei der Anmeldung oder während der Vertragsdauer falsche Angaben gemacht hat oder macht;
    • der Kunde bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Fristsetzung nicht geleistet hat;
    • der Kunde die SayWay-Software oder sonstige Vertragsleistungen von SayWay verändert oder in sonstiger Weise manipuliert;
    • der Kunde auf seiner Webseite rassistische, pornografische, gewaltverherrlichende oder –verharmlosende, sittenwidrige oder rechtsverletzende Inhalte darstellt;
    • der Kunde Schutzrechte von SayWay oder den Kunden von SayWay verletzt;
    • der Kunde gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder wesentliche Vertragspflichten nicht nur unerheblich verstößt.
  4. Vorausbezahlte Entgelte werden nur im Falle einer von SayWay zu vertretenden außerordentlichen Kündigung zurückerstattet. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ist SayWay berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen. Mit dem Vertragsende ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die gekündigten Leistungen, insbesondere die SayWay-Software zu nutzen. Etwaig überlassene Hard- und Software sind mit dem Ende des Vertragsverhältnisses unverzüglich an SayWay zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, die auf seinen Systemen bzw. Systemen Dritter für ihn installierte SayWay-Software unverzüglich zu löschen und in seine Webseite integrierte Codebestandteile von SayWay zu entfernen.
  5. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird SayWay die Daten des Kunden löschen. SayWay ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von vier Wochen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den Kunden vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren. SayWay ist zudem berechtigt, Daten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn SayWay hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.

 

§ 9 Nutzungsrechte

  1. SayWay räumt dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich nach dem Vertragsbestimmungen begrenztes Nutzungsrecht an der zur Verfügung gestellten Software sowie den Dokumentationen ein. Der Source Code ist nicht Gegenstand des Nutzungsrechtes.
  2. SayWay stellt die im jeweils individuellen Vertrag bestimmte Software dem Kunden dergestalt zur Verfügung, dass dieser die Software über das Internet aufrufen und diese im vertraglichen Umfang nutzen kann. Die Software selbst verbleibt auf dem Server von SayWay, es sei denn, beide Parteien haben explizit und schriftlich etwas anderes vereinbart. SayWay trägt Sorge dafür, dass die Software nach Maßgabe des Vertrages für den Kunden weltweit über das Internet abrufbar ist. Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Vertragsgegenstand. SayWay bleibt Inhaberin aller Rechte an der Software, auch wenn der Kunde die Produkte mit eigenen Programmen verändert oder mit denjenigen eines Dritten verbindet.
  3. Der Kunde darf die mittels der SayWay-Dienste gewonnenen Daten und Auswertungen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Der Kunde darf Leistungen von SayWay Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von SayWay zum Gebrauch überlassen. Eine kommerzielle Verwertung der Analyseergebnisse für Dritte ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit SayWay möglich.
  4. Dem Kunden ist es nicht gestattet
    • a. die SayWay-Dokumentation zu ändern, Übersetzungen, Rückführungen bis zum Quellcode, Dekompilierungen oder Disassemblierungen vorzunehmen oder davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen; Informationen im Sinne des § 69 e des deutschen Urheberrechts-Gesetzes, die zur Herstellung der Interoperabilität unabhängig voneinander entwickelter Computerprogramme mit der Software erforderlich sind, können auf Anfrage von SayWay gegen Zahlung der jeweils gültigen Preise von SayWay erworben werden;
    • b. die Leistungen von SayWay zu übertragen, zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben oder zur Dienstleistung an Dritte oder für Dritte zu verwenden, Rechte an der SayWay-Software, der Dokumentation oder sonstigen Leistungen von SayWay in jeglicher Form an Dritte zu gewähren, soweit nicht SayWay zuvor schriftlich die Zustimmung hierzu erteilt hat, entsprechende Entgelte bezahlt worden sind und alle übrigen Auflagen von SayWay erfüllt sind; oder
    • c. die Bezeichnungen, Etiketten oder Markierungen bezüglich des Copyrights und sonstiger geistiger Eigentumsrechte von der Software, der Dokumentation oder sonstiger Leistungen von SayWay zu entfernen, zu ändern oder unleserlich zu machen.
  5. Dem Kunden etwaig von SayWay zur Verfügung gestellter HTML- oder sonstiger Code muss vom Kunden unverändert und bestimmungsgemäß verwendet werden. Soweit SayWay die Vertragsprodukte und/oder Leistungen technisch geschützt hat (z.B. Firewalls oder Sicherheitsschlüssel), ist es dem Kunden nicht gestattet, die Sicherheitsvorkehrungen zu entfernen oder zu umgehen.
  6. Die Rechte am geistigen Eigentum sowie sonstige Eigentumsrechte an der Software und den SayWay -Diensten verbleiben bei SayWay und/oder den Lieferanten und Partnern von SayWay.

 

§ 10 Besondere Bestimmungen für das Mietmodell

  1. Alternativ zum Kauf der Hardware bietet SayWay dem Kunden die Möglichkeit, die Hardware zu mieten. SayWay vermietet dem Kunden in diesem Fall für die in dem Bestellformular näherkonkretisierten Laufzeit die ebenfalls im Bestellschein konkretisierte Hardware. In diesem Fall gelten die folgenden Besonderheiten:

a. Soweit nicht anders im Bestellschein festgelegt, zahlt der Kunde eine monatliche Vergütung in der in dem Angebot/Bestellformular festgelegten Höhe.

b. Die Überlassung der Hardware erfolgt ausschließlich zur Benutzung durch den Kunden. Die Mietsache darf nur zu dem im Bestellformular näher bezeichnete bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden.

c. Der Kunde hat die Hardware pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Bei einer schuldhaften Verletzung der Obhutspflicht haftet der Kunde auf Schadensersatz.

d. Die Gewährleistungsfrist entspricht der Dauer des Mietverhältnisses. Bei Mängeln hat der Kunde diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur. Hierzu ist SayWay ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

e. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die Nutzung der in der Hardware integrierten Software gelten im Mietmodell unverändert.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln.
  3. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Köln.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.